Allgemeine Geschäftsbedingungen: Mietwagen-Elmas
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGBS gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mietwagen-Elmas und dem Kunden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Stehen diese AGBS mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit Mietwagen-Elmas in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen unsere AGBS vor, auch wenn Mietwagen-Elmas denen des Kunden bzw. Dritten nicht widersprochen hat.
2. Vertragsabschluss, Beförderungsentgelt und Termine
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung mit Unterschrift des Kunden oder eines legitimierten Erfüllungsgehilfen zustande. Das Gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags.
Alle Beförderungsentgelte im Rahmen der gesetzlichen Personenbeförderung erfolgen ausschließlich per Festpreisberechnung oder Stundenpreis pro Fahrt über das Buchungssystem in der Website (www.mietwagen-elmas.de).
Ein kilometerbezogenes Angebot oder eine entsprechende Abrechnung kann in keinem Fall erfolgen, da die von der Mietwagen-Elmas eingesetzten Fahrzeuge in der Regel von einem (gemäß §30 BOKraft) entsprechenden Wegstreckenzähler befreit sind
Terminzusagen sind stets voraussichtliche Zeitangaben, auch wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Aus einer schriftlichen Terminzusage entsteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3. Rechte und Pflichten
Mietwagen-Elmas
Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges:
Der Mietwagen-Elmas verpflichtet sich, dem Mieter ein gemäß StVG (Straßenverkehrsordnung) bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen.
Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand.
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Bei Sach- und Vermögensschäden unbegrenzte Deckung;
Bei Personenschäden haftet die Versicherung bis zu 7,5 Millionen Euro pro geschädigte Person.
Mietwagen-Elmas behält sich das Recht vor, für alle Dienstleistungen Subunternehmen einzusetzen oder einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen Kategorie handeln.
Alle Angebote der Mietwagen-Elmas gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur. Die eingesetzten Chauffeure besitzen einen Personenbeförderungsschein gemäß Personenbeförderungsgesetz.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich nach Aufforderung des Mietwagen-Elmas den vereinbarten Festpreis im Voraus zu entrichten. Wird die Leistung seitens des Mietwagen-Elmas nicht erbracht, so hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung des vereinbarten Fahrpreises.
Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Den Anweisungen des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Mietwagen-Elmas zum sofortigen Rücktritt von dem Beförderungsvertrag berechtigt.
Bei einem Rücktritt des Kunden bei Einzelbuchungen bis zu 24 Stunden vor Auftragsbeginn ist eine Pauschalgebühr in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Fahrpreises zu entrichten.
Erfolgt ein Rücktritt 24-3 Stunden vor Beginn des Auftrages, so ist eine Stornogebühr i.H.v. 75 % des voraussichtlichen Fahrpreises zu entrichten.
Bei Rücktritt des Mieters von weniger als 3 Stunden vor Auftragsbeginn ist die gebuchte Leistung in vollem Umfang fällig.
Bei Buchungen für mehrere Fahrzeuge gelten die Bestimmungen der jeweilig vereinbarten Auftragsbestätigungen. Die Berechnung der Beförderung erfolgt ab dem Sitz des Mietwagen-Elmas (München). Alle aufgeführten oder vereinbarten Preise verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer, sofern diese nicht anders ausgezeichnet sind.
5. Haftung Mietwagen-Elmas
Für die Haftung des Mietwagens-Elmas gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand gilt: Die Haftung für einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks und Aussperrungen und in vergleichbaren Fällen haftet der Mietwagen-Elmas nicht. Soweit die Haftung von Mietwagen-Elmas ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Mietwagen-Elmas
Kann die Dienstleistung der Mietwagen-Elmas aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Kunden zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Schadensersatzansprüche gegen Mietwagen-Elmas aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt die Firma Mietwagen-Elmas keinerlei Haftung.
Das Geltend machen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingten Ereignissen unbeschränkt für alle von ihm verursachten Schäden.
7. Fälligkeit und Verjährung
Für die Ersatzansprüche des Mietwagen-Elmas wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses angerechnet. Das Vertragsverhältnis gilt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelt als beendet.
8. Datenschutzklausel
Der Kunde wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass Mietwagen-Elmas die Kundendaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet.
9. Nicht vertragsgemäßer Gebrauch des Fahrzeuges
Bei nicht vertragsgemäßem Gebrauch des reservierten Fahrzeuges gilt der Beförderungsvertrag mit sofortiger Wirkung als beendet, ohne dass es hierzu einer Mitteilung des Mietwagen-Elmas bedarf. Mietwagen-Elmas behält sich den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Reservierungsdauer.
Zusätzlich ergibt sich ein Anspruch auf die Zahlung entstehender Kosten, die sich aus der nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges ergeben.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
Mängel der Dienstleistung müssen vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme, derselben an die Mietwagen-Elmas gemeldet werden.
Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von Mietwagen-Elmas gegen den Kunden bleibt unberührt. Das Recht des Kunden, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen zwischen der Mietwagen-Elmas und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Änderungen oder Ergänzungen zum Angebot bzw. zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Keine Partei kann sich auf eine von dieser Vereinbarung abweichende tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht ausdrücklich schriftlich von den Parteien als für sie verbindlich anerkannt werden.
Der Vertrag unterliegt in jedem Fall dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Mietwagen-Elmas aus dem Beförderungsvertrag ist der Sitz des Mietwagen-Elmas.
Sofern eine Gerichtsstandvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt das Landgericht München als ausschließlicher Gerichtsstand.